Anträge und Formulare

An-, Ab- und Ummeldungen – Meldezettel

Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, muss dies bei der zuständigen Meldebehörde melden.
Auch eine Änderung des Familiennamens, des Vornamens, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechtes und der Wohnsitzqualität (Haupt- oder Nebenwohnsitz) muss gemeldet werden.

Meldezettel
Anlässlich der Anmeldung ist ein vollständig ausgefüllter Meldezettel der Meldebehörde (Bürgerservice der Gemeinde Thüringen) vorzulegen. Der ausgefüllte Meldezettel ist sowohl vom Unterkunftnehmer als auch vom Unterkunftgeber zu unterfertigen.

Das Formular dazu erhalten Sie direkt im Bürgerserice. Sie können es aber auch gleich hier online ausfüllen und ausdrucken.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls gerne im Bürgerservice der Gemeinde Thüringen unter 05550/2211 bzw. gemeinde@thueringen.at!

Antrag auf Grundteilung

Grundteilungen bedürfen der Bewilligung durch den Gemeindevorstand. Als Beilage zum Antrag ist ein Teilungsplan notwendig, aus dem die bestehenden Grundgrenzen und die geplanten Grundgrenzen ersichtlich sind.

Erst auf Grundlage der bewilligten Grundteilung muss ein Vermesser mit der Erstellung von verbücherungsfähigen Plänen beauftragt werden.

Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich für eine begrenzte Zeit von der Grundsteuer befreit zu werden. Mittels obigem Formular kann ein Antrag dazu gestellt werden.

Bauantrag

Ein Bauantrag ist für bewilligungspflichtige Bauvorhaben notwendig. Baurechtlich bewilligungspflichtig sind vor allem:

Der Bau und Umbau von Häusern. Der Zubau zu bestehenden Häusern (z.B. Wintergarten). Als Zubau gilt jede Vergrößerung des Gebäudes, also auch das Aufbringen einer Wärmedämmung. Der Bau von Tribünen, offenen Parkdecks udgl. Es handelt sich um Bauwerke, die zwar keine Häuser sind, aber von vielen Personen gleichzeitig benutzt werden. Bauwerke, die nur mit Abstandsnachsicht zulässig sind. Eine Einfriedung mit einer Höhe von mehr als 1,80 m. Wesentliche Änderung des Erscheinungsbilds von Häusern z.B. durch das Anbringen einer Solaranlage. Wesentliche Änderung der Nutzung von Häusern (z.B. Umnutzung einer Wohnung als Geschäft) Werbeanlagen im bebauten Bereich.

Bauanzeige

Die Bauanzeige ist ein vereinfachtes Bauverfahren für bestimmte kleinere Bauvorhaben.

Sofern nicht eine Abstandsnachsicht notwendig ist, sind unter anderem anzeigepflichtig: Bestimmte kleine Gebäude mit einer Fläche von weniger als 25 m² und einer Höhe von weniger als 3,5 m sofern sie in einer Baufläche liegen. Kleine Flugdächer, Carports, Pergolen, Stützmauern, Schallschutzmauern, Schwimmbecken, Jauchegruben etc; Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen Abbruch eines Hauses und in bestimmten Fällen der Abbruch anderer Bauwerke.

Baugrundstücksbestätigung

Der Kauf von oder der Erwerb von Verfügungsrechten (z.B. Baurecht) über landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke benötigt eine Bewilligung durch die Grundverkehrskommission.

Nur Grundstücke, die vollständig als Bauland gewidmet sind, benötigen eine solche Bewilligung nicht.

Mit der Baugrundstücksbestätigung wird bestätigt, dass das Grundstück vollständig als Bauland gewidmet ist und keine Bewilligung des Grunderwerbs durch die Grundverkehrskommission mehr notwendig ist. Die Baugrundstücksbestätigung ist für die Grundbuchseintragung notwendig.

Checkliste für Solaranlagen

Seit Herbst 2015 sind durch eine Änderung des Baugesetzes ein Großteil der Solaranlagen freie Bauvorhaben. Die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken (z.B. Gebäuden, Mauern, etc.) ist frei, sofern die Abstandsflächen und Mindestabstände eingehalten werden und

  • die Anlage in die Dach- oder Wandfläche eingefügt oder in einem maximalen Abstand von bis zu 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche angebracht wird und über diese nicht hinausragt; oder
  • im Falle der Anbringung auf einem Flachdach der Dachüberstand maximal 1,2 m beträgt und der Abstand zum Dachrand mindestens der Höhe des Dachüberstandes entspricht.

Für freie Bauvorhaben ist weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige notwendig.

Zur Vorlage bei Förderstellen und auch zur rechtlichen Absicherung besteht die Möglichkeit, dass auf der Checkliste durch das DLZ Blumenegg bestätigt wird, dass es sich bei einer geplanten Solaranlage tatsächlich um ein freies Bauvorhaben handelt.

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung

DI Martin Bitschnau
martin.bitschnau@dlzblumenegg.at
05550 200 19-12

Johannes Groß
johannes.gross@dlzblumenegg.at
05550200 19-18

Wahlkartenantrag

Hier können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ausfüllen.

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